Nach 10 Jahren endet die Schutzdauer einer Markeneintragung. Gegen folgende Gebühren kann beliebig oft eine Markenverlängerung um weitere 10 Jahre beim DPMA beantragt werden:
DPMA Markenverlängerung Kosten
Verlängerungsgebühr (bei bis zu 3 Nizza-Klassen) | 750 Euro |
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede weitere Nizza-Klasse) | 260 Euro |
Die genaue Gebührenordnung kann auf der Gebühren-Überblick-Seite des DPMA nachgelesen werden.
Achtung: Wird die Schutzdauer vom Markeninhaber oder der Markeninhaberin nicht rechtzeitig verlängert oder werden die Verlängerungsgebühren nicht oder nicht ausreichend gezahlt, so erlischt das Markenrecht. Nutzen Sie daher unsere Erinnerungsfunktion zur Markenverlängerung.