Nach der Eintragung Ihres Markennamens beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erlangen Sie einen Markenschutz von 10 Jahren in Deutschland. Die Schutzdauer beginnt mit dem Anmeldetag und endet am Monatsultimo in 10 Jahren.
Beispiel: Anmeldetag 14.01.2009 => Ende: 31.01.2019
Eine Verlängerung dieser Schutzdauer ist gegen eine Gebühr beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängerbar. Bei der Verlängerung kann auch auf einzelne nicht mehr benötigter Nizza-Klassen verzichtet werden, wodurch Kosten gespart werden können.
Das Ende der Schutzdauer müssen Sie selbst im Auge behalten. Oder Sie nutzen MarkenGuard.de und Sie erhalten rechtzeitig eine Email-Erinnerung, wenn eine Markenverlängerung notwendig ist. Wird nämlich die Schutzdauer vom Markeninhaber oder der Markeninhaberin nicht rechtzeitig verlängert oder werden die Verlängerungsgebühren nicht oder nicht ausreichend gezahlt, erlischt das Markenrecht.