Welche Markenregister werden für die Markenüberwachung genutzt?

Für die Wettbewerber- / Markenüberwachungen werden vier große Markenregister genutzt. Dabei erfolgt die Ähnlichkeitsanalyse Ihrer Marke nicht nur mit neuen Markenanmeldungen, sondern auch mit bereits bestehenden aktiven Markenanmeldungen. Wir nutzen hier eigene Datenbanken, die den kompletten Inhalt der Markenreigster abbilden, um so unsere Suchalgorithmen zur Markenüberwachungen am besten anwenden zu können.

Deutschland (DPMA)Das Deutsche Patent- und Markenamt ist das Hauptmarkenregister in Deutschland.
https://www.dpma.de
DPMA Logo
Unionsmarken (EUIPO)Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz EUIPO) mit Sitz in Alicante (Spanien) ist eine Agentur der Europäischen Union, die für die Eintragung der Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist. Das EUIPO ist nicht zuständig für andere Schutzrechte, z. B. Patente.
https://euipo.europa.eu
EUIPO Logo
Amerika (USPTO)Das United States Patent and Trademark Office (PTO oder USPTO) ist das dem Handelsministerium der Vereinigten Staaten unterstellte Patentamt der Vereinigten Staaten, die Patente für Erfindungen vergibt und für die Etablierung von Marken- und geistigen Eigentumsrechten verantwortlich ist.
https://www.uspto.gov
USPTO Logo
Internationale Marken (WIPO – Madrid)Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken ist ein Abkommen zwischen einer Vielzahl von Ländern, durch welche nationale Marken eines Verbandsstaates auch in den anderen Verbandsstaaten Schutz genießen können und somit eine international registrierte (IR) Marke geschaffen werden kann.
https://www.wipo.int/madrid/en/
WIPO (Madrid) Logo
Sonstige MarkenregisterFür folgende Markenregister bieten wir eine vereinfachte Markenüberwachung an. Das bedeutet, dass bei den folgenden Registern – im Unterschied zu DPMA, EUIPO, USPTO und WIPO (Madrid) – keine detaillierte Ähnlichkeitsanalyse durchgeführt wird. Bei diesen Registern wird automatisiert nur nach identischen Markennamen gesucht.

  • Albanien (GDIP)
  • ARIPO (ARIPO)
  • Argentinien (INPI)
  • Österreich (OPA)
  • Bosnien und Herzegowina (IIP-BIH)
  • Bulgarien (BPO)
  • Brunei Darussalam (BruIPO)
  • Brasilien (INPI)
  • Benelux (BOIP)
  • Kanada (CIPO)
  • Schweiz (IGE-IPI)
  • Chile (INAPI)
  • Kolumbien (SIC)
  • Costa Rica (RNPCR)
  • Zypern (DRCOR)
  • Tschechische Republik (IPOCZ)
  • Dänemark (DKPTO)
  • Estland (EPA)
  • Spanien (OEPM)
  • Finnland (PRH)
  • Frankreich (INPI)
  • Vereinigtes Königreich (UKIPO)
  • Georgien (NIPCG)
  • Griechenland (GGE)
  • Kroatien (DZIV)
  • Ungarn (HIPO)
  • Irland (IEIPO)
  • Israel (ILPO)
  • Indien (CGDPTM)
  • Island (ELS-IPO)
  • Italien (UIBM)
  • Jordanien (IPPD)
  • Kambodscha (DIP)
  • Republik Korea (KIPO)
  • Litauen (VPB)
  • Lettland (LRPV)
  • Marokko (OMPIC)
  • Monaco (MCIPO)
  • Moldawien (AGEPI)
  • Montenegro (IPOM)
  • Malta (CD-IPRD)
  • Mexiko (IMPI)
  • Malaysia (MyIPO)
  • Norwegen (NIPO)
  • Peru (INDECOPI)
  • Philippinen (IPOPHIL)
  • Polen (PPO)
  • Portugal (INPIPT)
  • Rumänien (OSIM)
  • Serbien (IPORS)
  • Russische Föderation (ROSPATENT)
  • Schweden (PRV)
  • Slowenien (SIPO)
  • Slowakei (SKIPO)
  • San Marino (USBM)
  • Tunesien (INNORPI)
  • Türkei (TURKPATENT)
  • Uruguay (MIEM-DNPI)

Für Ihre Markenüberwachung können Sie selbst einstellen, welche Markenregister für die Überwachung berücksichtigt werden sollen. So können Sie beispielweise das Markenregister USPTO ausschließen, falls Sie nicht an Markenkollisionen aus Amerika interessiert sind. MarkenGuard.de versucht die Markenüberwachung für Sie so einfach wie möglich zu halten. Daher sind die Kosten für die Markenüberwachungen unabhängig von den überwachten Markenregister. Sie schließen eine Markenüberwachung für 12 Monate ab und sind dann voll flexibel.

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